Art. 280 CrimPC
Zweck des Einsatzes
Die Staatsanwaltschaft kann technische Überwachungsgeräte einsetzen, um:
- a. das nicht öffentlich gesprochene Wort abzuhören oder aufzuzeichnen;
- b. Vorgänge an nicht öffentlichen oder nicht allgemein zugänglichen Orten zu beobachten oder aufzuzeichnen;
- c. den Standort von Personen oder Sachen festzustellen.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Voraussetzung und Durchführung der Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten14 citations
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2Polizeiliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz; Beweisverwertungsverbot8 citations
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3Unverhältnismässigkeit der Verbindung der Wegweisungs- und Fernhaltungsmassnahmen mit einer Strafdrohung nach Art. 292 StGB7 citations
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4Aufzeichnungen im Ausland mithilfe eines technischen Überwachungsgerätes (Mikrofon)7 citations
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5Überwachung mit technischen Überwachungsgeräten5 citations
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6Software-basierter Keylogger als Überwachungsgerät1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Einstellung der Strafuntersuchung8 citations
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Mehrfacher Diebstahl sowie Anstiftung dazu etc.; notwendige Verteidigung, geheime Überwachungsmassnahmen7 citations
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Strafverfahren; Überwachungsmassnahmen5 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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