Art. 282 CrimPC
Voraussetzungen
1 Die Staatsanwaltschaft und, im Ermittlungsverfahren, die Polizei können Personen und Sachen an allgemein zugänglichen Orten verdeckt beobachten und dabei Bild- oder Tonaufzeichnungen machen, wenn:
- a. aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass Verbrechen oder Vergehen begangen worden sind; und b. die Ermittlungen sonst aussichtslos wären oder unverhältnismässig erschwert würden.
2 Hat eine von der Polizei angeordnete Observation einen Monat gedauert, so bedarf ihre Fortsetzung der Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Observationen durch Privatdetektive; Verwertbarkeit im Entsiegelungs- und Untersuchungsverfahren24 citations
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2Polizeigesetz des Kantons Zürich; verdeckte Vorermittlung, Chatroom-Überwachung, Schutz des Post- und Fernmeldeverkehrs10 citations
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4Verwertbarkeit von Beweisen, die durch Private rechtswidrig beschafft worden sind; Voraussetzung der hypothetisch rechtmässigen Erlangbarkeit durch die Strafbehörden5 citations
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5Haft wegen einfacher Wiederholungsgefahr; Vortatenerfordernis0 citations
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6Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug; faires Verfahren, Unschuldsvermutung, Untersuchungsgrundsatz etc.9 citations
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9 citations
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Beweiserhebung und Beweisverwertbarkeit (banden- und gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung etc.); Entschädigung7 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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