Art. 3 CrimPC
Achtung der Menschenwürde und Fairnessgebot
1 Die Strafbehörden achten in allen Verfahrensstadien die Würde der vom Verfahren betroffenen Menschen.
2 Sie beachten namentlich:
- a. den Grundsatz von Treu und Glauben;
- b. das Verbot des Rechtsmissbrauchs;
- c. das Gebot, alle Verfahrensbeteiligten gleich und gerecht zu behandeln und ihnen rechtliches Gehör zu gewähren;
- d. das Verbot, bei der Beweiserhebung Methoden anzuwenden, welche die Menschenwürde verletzen.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Förderung der rechtswidrigen Einreise; Notstandshilfe; Dublin-Verfahren159 citations
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2Recht auf Teilnahme bei der Einvernahme von Mitbeschuldigten, Zeugen und Auskunftspersonen95 citations
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3Haftverlängerungsentscheid des erstinstanzlichen Gerichts; Begründungsanforderungen87 citations
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4Verfahren bei Einsprache, Säumnis nach Vorladung, Rückzugsfiktion72 citations
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5Recht auf Teilnahme des Beschuldigten an Einvernahmen von Mitbeschuldigten (Art. 147 Abs. 1 StPO)62 citations
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6Beweisführung des Gerichts an der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft; Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht59 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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34 citations
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30 citations
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Strafverfahren; Verfahrenstrennung26 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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