Art. 316 CrimPC
Vergleich
1 Soweit Antragsdelikte Gegenstand des Verfahrens sind, kann die Staatsanwaltschaft die antragstellende und die beschuldigte Person zu einer Verhandlung vorladen mit dem Ziel, einen Vergleich zu erzielen. Bleibt die antragstellende Person aus, so gilt der Strafantrag als zurückgezogen.
2 Kommt eine Strafbefreiung wegen Wiedergutmachung nach Artikel 53 StGB in Frage, so lädt die Staatsanwaltschaft die geschädigte und die beschuldigte Person zu einer Verhandlung ein mit dem Ziel, eine Wiedergutmachung zu erzielen.
3 Wird eine Einigung erzielt, so ist diese im Protokoll festzuhalten und von den Beteiligten zu unterzeichnen. Die Staatsanwaltschaft stellt alsdann das Verfahren ein.
4 Bleibt bei einer Verhandlung nach Abs. 1 oder 2 die beschuldigte Person aus oder wird keine Einigung erzielt, so nimmt die Staatsanwaltschaft die Untersuchung unverzüglich an die Hand. Sie kann die antragstellende Person in begründeten Fällen verpflichten, innerhalb von zehn Tagen eine Sicherheit für Kosten und Entschädigungen zu leisten.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Vorladung zu einer Vergleichsverhandlung; Offizialdelikt4 citations
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2Entschädigung bei Einstellung des Strafverfahrens durch Vergleich0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Einstellung des Strafverfahrens5 citations
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2 citations
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Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer — WBE.2024.3621 citationsWBE.2024.362· 05/12/2025 · 1 citations de
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