Art. 326 CrimPC
Weitere Angaben und Anträge
1 Die Staatsanwaltschaft macht dem Gericht folgende Angaben und stellt ihm folgende Anträge, soweit diese nicht bereits aus der Anklageschrift hervorgehen:
- a. die Privatklägerschaft sowie deren allfällige Zivilklagen;
- b. die angeordneten Zwangsmassnahmen;
- c. die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte;
- d. die entstandenen Untersuchungskosten;
- e. ihren allfälligen Antrag auf Anordnung der Sicherheitshaft;
- f. ihre Anträge zu den Sanktionen oder die Ankündigung, diese Anträge würden an der Hauptverhandlung gestellt;
- g. ihre Anträge auf nachträgliche richterliche Entscheidungen;
- h. ihr Ersuchen, eine Vorladung zur Hauptverhandlung zu erhalten.
2 Tritt die Staatsanwaltschaft nicht persönlich vor Gericht auf, so kann sie ihrer Anklage zur Erläuterung des Sachverhalts einen Schlussbericht beifügen, der auch Ausführungen zur Beweiswürdigung enthält.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Ausschreibung der Landesverweisung im SIS: Voraussetzungen, Zuständigkeit, Verfahren, Verschlechterungsverbot, rechtliches Gehör10 citations
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2Persönliches Erscheinen der Staatsanwaltschaft vor Gericht, notwendige Verteidigung1 citations
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3Zulässiges Rechtsmittel gegen selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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OG.2019.000499 citations06/26/2019 · 9 citations de
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OG.2020.000127 citations02/20/2020 · 7 citations de
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OG.2019.000987 citations12/23/2019 · 7 citations de
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