Art. 340 CrimPC
Fortgang der Verhandlung
1 Sind allfällige Vorfragen behandelt, so hat dies zur Folge, dass:
- a. die Hauptverhandlung ohne unnötige Unterbrechungen zu Ende zu führen ist;
- b. die Anklage nicht mehr zurückgezogen und unter Vorbehalt von Artikel 333 nicht mehr geändert werden kann;
- c. zur Anwesenheit verpflichtete Parteien den Verhandlungsort nur noch mit Einwilligung des Gerichts verlassen dürfen; verlässt eine Partei den Verhandlungsort, so wird die Verhandlung gleichwohl fortgesetzt.
2 Nach der Behandlung allfälliger Vorfragen gibt die Verfahrensleitung die Anträge der Staatsanwaltschaft bekannt, falls die Parteien nicht darauf verzichten.
Leading decisions 4
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Befragung der beschuldigten Person; Aufhebung und Rückweisung des erstinstanzlichen Urteils durch das Berufungsgericht8 citations
-
2Änderung der Anklage6 citations
-
3Beweisführung des Gerichts an der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft; Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht6 citations
-
4Strafbarkeit von Unternehmen, Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Grobe Verletzung von Verkehrsregeln; Anklagegrundsatz, Beweiswürdigung7 citations
-
4 citations
-
Ausnützen von Insiderinformationen (Art. 40 Abs. 4 aBEHG), Änderung der Anklageschrift, Willkür, Ersatzforderung3 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.