Art. 345 StPO

Abschluss des Beweisverfahrens

Vor Abschluss des Beweisverfahrens gibt das Gericht den Parteien Gelegenheit, weitere Beweisanträge zu stellen.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bindungswirkung von bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheiden; Kognition des Berufungsgerichts bei der Neubeurteilung; Zulässigkeit von neuen Beweismitteln
    · 10.04.2017 · 14 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Mehrfache Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung etc.; Konfrontationsanspruch, Beweisanträge im Berufungsverfahren
    · 05.05.2017 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  • 02.10.2014 · 7 Zitierungen
  • 02.05.2016 · 4 Zitierungen

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