Sachverhalt

Parteien: Staatsanwaltschaft des Kantons Uri, X., A., B., Rechtsanwalt Linus Jäggi

Gerichte: Landgericht Uri, Obergericht des Kantons Uri, Bundesgericht

Daten: 4. Januar 2010, 12. November 2010, 24. Oktober 2012, 11. September 2013, 10. Dezember 2014, 18. April 2016, 10. April 2017

Hauptsache: X. wird beschuldigt, am 4. Januar 2010 einen gezielten Schuss in Richtung B. abgefeuert zu haben und am 12. November 2010 einen versuchten Mord an A. geplant und ausgeführt zu haben. Das Landgericht Uri verurteilt X. zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Das Obergericht erhöht die Strafe auf 15 Jahre. Das Bundesgericht hebt das Urteil teilweise auf und weist die Sache zurück. In der erneuten Verhandlung wird X. nur wegen Gefährdung des Lebens und Widerhandlung gegen das Waffengesetz verurteilt.

Erwägungen

Bindungswirkung von Rückweisungsentscheiden: Das Bundesgericht hat die Beschwerde von X. teilweise gutgeheissen und das Urteil des Obergerichts aufgehoben. Die Vorinstanz musste sich nach der Rückweisung erneut mit der Beweislage befassen. Die Vorinstanz durfte eine neue Beweiswürdigung vornehmen, da der Sachverhalt nicht verbindlich feststand. Die Bindungswirkung des Rückweisungsentscheids des Bundesgerichts ist nicht verletzt, da die Vorinstanz die rechtliche Beurteilung des Bundesgerichts zugrunde gelegt hat.

Beweiswürdigung im Rückweisungsverfahren: Die Vorinstanz durfte im Rückweisungsverfahren neue Beweise erheben, da der Wahrheits- und Untersuchungsgrundsatz auch im Rechtsmittelverfahren gilt. Die Vorinstanz hat zusätzliche Beweise erhoben, die bereits in einem früheren Verfahrensstadium hätten erhoben werden können, wenn dies der Wahrheitsfindung diente. Die neuen Beweisanträge des…