Art. 349 StPO

Ergänzung von Beweisen

Ist der Fall noch nicht spruchreif, so entscheidet das Gericht, die Beweise zu ergänzen und die Parteiverhandlungen wieder aufzunehmen.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft (Art. 329 Abs. 2 StPO); Beweisabnahme (Art. 343 StPO)
    · 16.12.2014 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Untersuchungsgrundsatz; Einholen von Berichten und Auskünften; Auskünfte über Vorstrafen und den Leumund der beschuldigten Person
    · 25.08.2022 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Brandstiftung, Gehilfenschaft zu Betrug; Willkür, rechtliches Gehör
    · 21.03.2019 · 2 Zitierungen
  • Einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand; rechtliches Gehör; Willkür
    · 07.07.2026 · 1 Zitierungen
  • 09.09.2016 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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