Art. 352 CrimPC
Voraussetzungen
1 Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu widerrufenden bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der folgenden Strafen für ausreichend hält:
- a. eine Busse;
- b. eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen;
- c. … d. eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten.
2 Jede dieser Strafen kann mit einer Massnahme nach den Artikeln 66 und 67e–73 StGB verbunden werden.
3 Strafen nach Abs. 1 Buchstaben b–d können miteinander verbunden werden, sofern die insgesamt ausgesprochene Strafe einer Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten entspricht. Eine Verbindung mit Busse ist immer möglich.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft (Art. 329 Abs. 2 StPO); Beweisabnahme (Art. 343 StPO)13 citations
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2Zuständigkeit für den Erlass von Übertretungsstrafbefehlen12 citations
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3Strafbefehl; Verjährung7 citations
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4Verfahren vor den Übertretungsstrafbehörden7 citations
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5Strafbefehl; fiktive Zustellung (Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO); Gültigkeit der Einsprache (Art. 356 Abs. 2 StPO); Wiederherstellung der Frist (Art. 94 StPO)6 citations
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6Urteilskompetenz des Einzelgerichts4 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Parteientschädigung (Verletzung der Verkehrsregeln)16 citations
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Inhalt des Strafbefehls (Art. 353 Abs. 1 StPO)13 citations
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11 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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