Art. 352 CrimPC

Voraussetzungen

1 Hat die beschuldigte Person im Vorverfahren den Sachverhalt eingestanden oder ist dieser anderweitig ausreichend geklärt, so erlässt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, wenn sie, unter Einrechnung einer allfällig zu widerrufenden bedingten Strafe oder bedingten Entlassung, eine der folgenden Strafen für ausreichend hält:
  1. a. eine Busse;
  2. b. eine Geldstrafe von höchstens 180 Tagessätzen;
  3. c. … d. eine Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten.
2 Jede dieser Strafen kann mit einer Massnahme nach den Artikeln 66 und 67e–73 StGB verbunden werden.
3 Strafen nach Abs. 1 Buchstaben b–d können miteinander verbunden werden, sofern die insgesamt ausgesprochene Strafe einer Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten entspricht. Eine Verbindung mit Busse ist immer möglich.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft (Art. 329 Abs. 2 StPO); Beweisabnahme (Art. 343 StPO)
    · 12/16/2014 · 13 citations Summary
  2. 2
    Zuständigkeit für den Erlass von Übertretungsstrafbefehlen
    · 02/01/2016 · 12 citations Summary
  3. 3
    Strafbefehl; Verjährung
    · 01/15/2016 · 7 citations Summary
  4. 4
    Verfahren vor den Übertretungsstrafbehörden
    · 09/25/2014 · 7 citations Summary
  5. 5
    Strafbefehl; fiktive Zustellung (Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO); Gültigkeit der Einsprache (Art. 356 Abs. 2 StPO); Wiederherstellung der Frist (Art. 94 StPO)
    · 05/02/2016 · 6 citations Summary
  6. 6
    Urteilskompetenz des Einzelgerichts
    · 05/10/2021 · 4 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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