Art. 354 CrimPC

Einsprache

1 Gegen den Strafbefehl können bei der Staatsanwaltschaft innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erheben:
  1. a. die beschuldigte Person; abis. die Privatklägerschaft;
  2. b. weitere Betroffene;
  3. c. soweit vorgesehen die Ober- oder Generalstaatsanwaltschaft des Bundes oder des betreffenden Kantons im jeweiligen eidgenössischen oder kantonalen Verfahren.
1bis Die Privatklägerschaft kann einen Strafbefehl hinsichtlich der ausgesprochenen Sanktion nicht anfechten.
2 Die Einsprachen sind zu begründen; ausgenommen ist die Einsprache der beschuldigten Person.
3 Ohne gültige Einsprache wird der Strafbefehl zum rechtskräftigen Urteil.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Strafbefehl; fiktive Zustellung (Art. 85 Abs. 4 lit. a StPO); Gültigkeit der Einsprache (Art. 356 Abs. 2 StPO); Wiederherstellung der Frist (Art. 94 StPO)
    · 05/02/2016 · 102 citations Summary
  2. 2
    Anklagegrundsatz; Inhalt und Funktion des Strafbefehls
    · 12/16/2014 · 49 citations Summary
  3. 3
    Einsprache gegen den Strafbefehl, Schriftlichkeitserfordernis, Hinweis auf die Einsprachemöglichkeit, Verbot des überspitzten Formalismus
    · 06/28/2016 · 25 citations Summary
  4. 4
    Verfahren vor den Übertretungsstrafbehörden
    · 09/25/2014 · 20 citations Summary
  5. 5
    Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 4 aBV, Art. 29 Abs. 2 BV); von der Anklage abweichende rechtliche Würdigung im Strafurteil
    · 02/21/2000 · 19 citations Summary
  6. 6
    Strafbefehl; Verjährung
    · 01/15/2016 · 17 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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