Art. 355 CrimPC

Verfahren bei Einsprache

1 Wird Einsprache erhoben, so nimmt die Staatsanwaltschaft die weiteren Beweise ab, die zur Beurteilung der Einsprache erforderlich sind.
2 Bleibt eine Einsprache erhebende Person trotz Vorladung einer Einvernahme unentschuldigt fern, so gilt ihre Einsprache als zurückgezogen.
3 Nach Abnahme der Beweise entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie:
  1. a. am Strafbefehl festhält;
  2. b. das Verfahren einstellt;
  3. c. einen neuen Strafbefehl erlässt;
  4. d. Anklage beim erstinstanzlichen Gericht erhebt.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Verfahren bei Einsprache, Säumnis nach Vorladung, Rückzugsfiktion
    · 03/20/2014 · 61 citations Summary
  2. 2
    Einsprache gegen einen Strafbefehl, Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht, Nichterscheinen an der Hauptverhandlung, Einspracherückzugsfiktion
    · 04/11/2016 · 29 citations Summary
  3. 3
    Vorladung des Beschuldigten im Ausland
    · 03/27/2014 · 24 citations Summary
  4. 4
    Erlass eines neuen Strafbefehls nach Einsprache gegen den ersten Strafbefehl; Pflicht gegen den zweiten Strafbefehl erneut Einsprache zu erheben
    · 09/26/2019 · 15 citations Summary
  5. 5
    Verfahren vor den Übertretungsstrafbehörden
    · 09/25/2014 · 13 citations Summary
  6. 6
    Rückweisung der Anklage an die Staatsanwaltschaft (Art. 329 Abs. 2 StPO); Beweisabnahme (Art. 343 StPO)
    · 12/16/2014 · 6 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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