Art. 364a CrimPC

Sicherheitshaft im Hinblick auf einen selbstständigen nachträglichen Entscheid des Gerichts

1 Die Behörde, die für die Einleitung des Verfahrens auf Erlass eines selbstständigen nachträglichen Entscheids des Gerichts zuständig ist, kann die verurteilte Person festnehmen lassen, wenn ernsthaft zu erwarten ist, dass:
  1. a. gegen die Person der Vollzug einer freiheitsentziehenden Sanktion angeordnet wird; und b. die Person: 1. sich deren Vollzug entzieht, oder 2. erneut ein Verbrechen oder ein schweres Vergehen begeht.
2 Das Verfahren richtet sich sinngemäss nach den Artikeln 222–228.
3 Die zuständige Behörde reicht dem für den selbstständigen nachträglichen Entscheid zuständigen Gericht so rasch als möglich die entsprechenden Akten und ihren Antrag ein.

Leading decisions 3

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen
    · 11/20/2023 · 5 citations Summary
  2. 2
    Sicherheitshaft im Hinblick auf einen selbstständigen nachträglichen Entscheid; anwendbare Verfahrensregeln
    · 05/28/2025 · 1 citations Summary
  3. 3
    Ernsthafte Erwartung der Anordnung des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Sanktion als Voraussetzung für Sicherheitshaft im Nachverfahren
    · 02/09/2026 · 0 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Haft
    · 08/04/2022 · 17 citations de Summary
  • Haftentlassungsgesuch im massnahmenrechtlichen gerichtlichen Nachverfahren
    · 08/29/2023 · 7 citations de Summary
  • Verlängerung der Sicherheitshaft bis zum 7. April 2022
    HB.2022.4
    · 02/02/2022 · 3 citations de

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