Art. 386 CrimPC

Verzicht und Rückzug

1 Wer berechtigt ist, ein Rechtsmittel zu ergreifen, kann nach Eröffnung des anfechtbaren Entscheids durch schriftliche oder mündliche Erklärung gegenüber der entscheidenden Behörde auf die Ausübung dieses Rechts verzichten.
2 Wer ein Rechtsmittel ergriffen hat, kann dieses zurückziehen:
  1. a. bei mündlichen Verfahren: bis zum Abschluss der Parteiverhandlungen;
  2. b. bei schriftlichen Verfahren: bis zum Abschluss des Schriftenwechsels und allfälliger Beweis- oder Aktenergänzungen.
3 Verzicht und Rückzug sind endgültig, es sei denn, die Partei sei durch Täuschung, eine Straftat oder eine unrichtige behördliche Auskunft zu ihrer Erklärung veranlasst worden.

Leading decisions 5

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Rückzug eines Rechtsmittels; Willensmängel
    · 07/30/2015 · 29 citations Summary
  2. 2
    Rückzugsfiktion im Berufungsverfahren infolge Unmöglichkeit, die beschuldigte, berufungsführende Person vorzuladen; unbekannter Aufenthalt der beschuldigten Person
    · 06/22/2022 · 12 citations Summary
  3. 3
    Unbekannter Aufenthalt der beschuldigten Person im Berufungsverfahren
    · 04/17/2023 · 5 citations Summary
  4. 4
    Der Strafbefehl ist hier auf dem Rechtshilfeweg zu eröffnen (E. 3).
    · 05/12/2021 · 3 citations Summary
  5. 5
    Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung
    · 09/15/2020 · 2 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 02/09/2016 · 19 citations de Summary
  • Betrug, Schadenersatz; willkürliche Beweiswürdigung
    · 07/14/2021 · 12 citations de
  • Rückzug der Berufung ohne Rücksprache mit dem amtlichen Verteidiger, Willkür
    · 11/06/2015 · 12 citations de Summary

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