Art. 402 StPO

Wirkung der Berufung

Die Berufung hat im Umfang der Anfechtung aufschiebende Wirkung.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Versuchte schwere Körperverletzung, Wucher, Hehlerei, etc.; Willkür, Rückzug des Strafantrags
    · 29.11.2016 · 109 Zitierungen Zusammenfassung
  • Einfache Körperverletzung; Umfang der Berufungserklärung
    · 10.06.2020 · 66 Zitierungen Zusammenfassung
  • Kosten der Wahlverteidigung
    · 26.01.2024 · 46 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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