Art. 416 StPO
Geltungsbereich
Die Bestimmungen dieses Titels gelten für alle Verfahren nach diesem Gesetz.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Parteientschädigung der Privatklägerschaft bei Erlass eines Strafbefehls und Verweisung der Zivilforderungen auf den Zivilweg; Legitimation der Privatklägerschaft zur Einsprache gegen den Strafbefehl; Art. 353 Abs. 1 li…10 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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15 Zitierungen
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versuchte vorsätzliche Tötung, mehrfache Tätlichkeiten, mehrfache Drohung, versuchte Drohung, mehrfache Beschimpfung, mehrfache Sachbeschädigung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügung, mehrfache Übertretung nach Art. 19a des Betäubungsmittelgesetzes4 ZitierungenSTBER.2016.66· 07.06.2017 · 4 Zitierungen
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Versuchte vorsätzliche Tötung3 ZitierungenSTBER.2018.24· 15.11.2018 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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