Art. 418 StPO

Beteiligung mehrerer Personen und Haftung Dritter

1 Sind mehrere beteiligte Personen kostenpflichtig, so werden die Kosten anteilsmässig auferlegt.
2 Die Strafbehörde kann für gemeinsam verursachte Kosten eine solidarische Haftung der kostenpflichtigen Personen anordnen.
3 Sie kann Dritte nach Massgabe der Haftungsgrundsätze des Zivilrechts verpflichten, die Kosten solidarisch mit der beschuldigten Person zu tragen.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anteilsmässige Auferlegung der Entschädigung der Privatklägerschaft bei mehreren beschuldigten Personen
    · 04.06.2019 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Auferlegung der Verfahrenskosten an haftenden Dritten, Solidarität
    · 08.11.2017 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2023.55
    SST.2023.55
    · 26.01.2024 · 8 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2022.107
    SST.2022.107
    · 05.01.2023 · 3 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2022.108
    SST.2022.108
    · 05.01.2023 · 3 Zitierungen

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