Art. 423 StPO
Grundsätze
1 Die Verfahrenskosten werden vom Bund oder dem Kanton getragen, der das Verfahren geführt hat; abweichende Bestimmungen dieses Gesetzes bleiben vorbehalten.
2 und 3 …
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Begriff der Verfahrenskosten; gesetzliche Regelung der Gebühren; interne Weisungen; Beleg von Auslagen16 Zitierungen
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2Berufsgeheimnis, Entsiegelung von Anwaltsakten16 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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85 Zitierungen21.03.2014 · 85 Zitierungen
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58 Zitierungen10.06.2014 · 58 Zitierungen
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46 Zitierungen28.09.2011 · 46 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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