Art. 423 StPO

Grundsätze

1 Die Verfahrenskosten werden vom Bund oder dem Kanton getragen, der das Verfahren geführt hat; abweichende Bestimmungen dieses Gesetzes bleiben vorbehalten.
2 und 3 …

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Begriff der Verfahrenskosten; gesetzliche Regelung der Gebühren; interne Weisungen; Beleg von Auslagen
    · 05.11.2015 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Berufsgeheimnis, Entsiegelung von Anwaltsakten
    · 10.10.2012 · 16 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 21.03.2014 · 85 Zitierungen
  • 10.06.2014 · 58 Zitierungen
  • 28.09.2011 · 46 Zitierungen

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