Art. 432 CrimPC
Ansprüche gegenüber der Privatklägerschaft und der antragstellenden Person
1 Die obsiegende beschuldigte Person hat gegenüber der Privatklägerschaft Anspruch auf angemessene Entschädigung für die durch die Anträge zum Zivilpunkt verursachten Aufwendungen.
2 Obsiegt die beschuldigte Person bei Antragsdelikten im Schuldpunkt, so können die antragstellende Person, sofern diese mutwillig oder grob fahrlässig die Einleitung des Verfahrens bewirkt oder dessen Durchführung erschwert hat, oder die Privatklägerschaft verpflichtet werden, der beschuldigten Person die Aufwendungen für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte zu ersetzen.
Leading decisions 5
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1Beschwerdelegitimation der Privatklägerschaft bezüglich der Kostentragungspflicht einer beschuldigten Person, deren Verfahren eingestellt wurde365 citations
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2Ansprüche gegenüber der Privatklägerschaft und der antragstellenden Person129 citations
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3Kostentragungspflicht der Privatklägerschaft bei Antragsdelikten91 citations
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4Parteientschädigung der Privatklägerschaft bei Erlass eines Strafbefehls und Verweisung der Zivilforderungen auf den Zivilweg; Legitimation der Privatklägerschaft zur Einsprache gegen den Strafbefehl; Art. 353 Abs. 1 li…39 citations
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5Durch Verfahrenshandlungen beschwerte Dritte; Sicherheitsleistung im Rechtsmittelverfahren3 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Einstellungsverfügung (Kosten- und Entschädigungsfolgen)15 citations
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Einstellung (sexueller Missbrauch)12 citations
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Nichtanhandnahme (Verleumdung)11 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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