Art. 434 CrimPC
Dritte
1 Dritte haben Anspruch auf angemessenen Ersatz ihres nicht auf andere Weise gedeckten Schadens sowie auf Genugtuung, wenn sie durch Verfahrenshandlungen oder bei der Unterstützung von Strafbehörden Schaden erlitten haben. Artikel 433 Abs. 2 ist sinngemäss anwendbar.
2 Über die Ansprüche ist im Rahmen des Endentscheids zu befinden. In klaren Fällen kann die Staatsanwaltschaft schon im Vorverfahren darüber entscheiden.
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Entschädigung / Genugtuung (teilweise Einstellung)14 citations
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Entschädigung für amtliche Verteidigung14 citations
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Entschädigung von Dritten; Willkür etc.12 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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