Art. 46 CrimPC

Direkter Geschäftsverkehr

1 Die Behörden verkehren direkt miteinander .
2 Gesuche um Rechtshilfe können in der Sprache der ersuchenden oder der ersuchten Behörde gestellt werden.
3 Besteht Unklarheit darüber, welche Behörde zuständig ist, so richtet die ersuchende Behörde das Rechtshilfegesuch an die oberste Staatsanwaltschaft des ersuchten Kantons oder des Bundes. Diese leitet es an die zuständige Stelle weiter.

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 01/16/2014 · 2 citations de Summary
  • mehrfache falsche Anschuldigung (Beschwerde beim BG hängig)
    SB.2023.24
    · 09/03/2024 · 0 citations de
  • Freiheitsberaubung etc.; Strafzumessung
    · 09/08/2016 · 0 citations de

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