Art. 51 CrimPC
Teilnahmerecht
1 Die Parteien, ihre Rechtsbeistände und die ersuchende Behörde können an den verlangten Verfahrenshandlungen teilnehmen, soweit dieses Gesetz es vorsieht.
2 Ist eine Teilnahme möglich, so gibt die ersuchte Behörde der ersuchenden Behörde, den Parteien und ihren Rechtsbeiständen Ort und Zeit der Verfahrenshandlung bekannt.
Unpublished, but essential 2
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache einfache Körperverletzung (Ehegatte während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung hetero- oder homosexueller Lebenspartner), mehrfache Gefährdung des Lebens, mehrfache teilweise versuchte Nötigung, mehrfache Freiheitsberaubung, etc.0 citationsSB.2021.128· 03/08/2023 · 0 citations de
-
0 citations03/02/2001 · 0 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.