Art. 82 CrimPC

Einschränkungen der Begründungspflicht

1 Das erstinstanzliche Gericht verzichtet auf eine schriftliche Begründung, wenn es:
  1. a. das Urteil mündlich begründet; und b. nicht eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren, eine Verwahrung nach Artikel 64 StGB , eine Behandlung nach Artikel 59 StGB oder, bei gleichzeitig zu widerrufenden bedingten Sanktionen, einen Freiheitsentzug von mehr als zwei Jahren ausspricht.
2 Das Gericht stellt den Parteien nachträglich ein begründetes Urteil zu, wenn:
  1. a. eine Partei dies innert 10 Tagen nach Zustellung des Dispositivs verlangt;
  2. b. eine Partei ein Rechtsmittel ergreift.
3 Verlangt nur die Privatklägerschaft ein begründetes Urteil oder ergreift sie allein ein Rechtsmittel, so begründet das Gericht das Urteil nur in dem Masse, als dieses sich auf das strafbare Verhalten zum Nachteil der Privatklägerschaft und auf deren Zivilansprüche bezieht.
4 Im Rechtsmittelverfahren kann das Gericht für die tatsächliche und die rechtliche Würdigung des angeklagten Sachverhalts auf die Begründung der Vorinstanz verweisen.

Leading decisions 2

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  1. 1
    Begründungspflicht der Rechtsmittelinstanz
    · 04/09/2015 · 549 citations Summary
  2. 2
    Fristbeginn der Beschwerde gegen ein Urteil
    · 12/16/2016 · 26 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung etc.; Willkür, Untersuchungsgrundsatz etc.
    · 09/23/2019 · 139 citations de Summary
  • Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln; Strafzumessung; Landesverweisung; Willkür etc.
    · 10/07/2024 · 84 citations de Summary
  • 06/23/2022 · 69 citations de Summary

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