Art. 87 CrimPC

Zustellungsdomizil

1 Mitteilungen sind den Adressatinnen und Adressaten an ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder an ihren Sitz zuzustellen.
2 Parteien und Rechtsbeistände mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthaltsort oder Sitz im Ausland haben in der Schweiz ein Zustellungsdomizil zu bezeichnen; vorbehalten bleiben staatsvertragliche Vereinbarungen, wonach Mitteilungen direkt zugestellt werden können.
3 Mitteilungen an Parteien, die einen Rechtsbeistand bestellt haben, werden rechtsgültig an diesen zugestellt.
4 Hat eine Partei persönlich zu einer Verhandlung zu erscheinen oder Verfahrenshandlungen selbst vorzunehmen, so wird ihr die Mitteilung direkt zugestellt. Dem Rechtsbeistand wird eine Kopie zugestellt.

Leading decisions 5

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Zustellungsdomizil für Mitteilungen
    · 06/03/2013 · 38 citations Summary
  2. 2
    Form der Zustellung
    · 02/21/2018 · 32 citations Summary
  3. 3
    Rückzugsfiktion im Berufungsverfahren infolge Unmöglichkeit, die beschuldigte, berufungsführende Person vorzuladen; unbekannter Aufenthalt der beschuldigten Person
    · 06/22/2022 · 22 citations Summary
  4. 4
    Person, an welche Mitteilungen zugestellt werden müssen, wenn ein Rechtsbeistand eingesetzt ist
    · 03/21/2018 · 21 citations Summary
  5. 5
    Der Strafbefehl ist hier auf dem Rechtshilfeweg zu eröffnen (E. 3).
    · 05/12/2021 · 10 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Säumnis im Berufungsverfahren bei (amtlicher) notwendiger Verteidigung; Zustellung bei persönlicher Erscheinungspflicht zur Verhandlung
    · 03/06/2014 · 20 citations de Summary
  • Nichteintreten auf Einsprache; Rückzugsfiktion (Art. 355 Abs. 2 StPO)
    · 05/20/2021 · 9 citations de
  • 09/23/2014 · 9 citations de Summary

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