Art. 15b SVG

1 Der definitive Führerausweis wird erteilt, wenn der Bewerber:
  1. a. die vorgeschriebene Ausbildung besucht hat; und b. die praktische Führerprüfung bestanden hat.
2 Für Inhaber des Führerausweises auf Probe wird der definitive Führerausweis erteilt, wenn die Probezeit abgelaufen ist und der Inhaber die vorgeschriebenen Weiterbildungskurse besucht hat.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verfall des Führerausweises auf Probe
    · 23.04.2020 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Entzug eines zweiten Ausweises auf Probe, nachdem bereits einmal ein erster Ausweis auf Probe annulliert worden ist
    · 13.12.2017 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Voraussetzungen und Pflicht der Behörden zur Erteilung des definitiven Führerausweises nach Ablauf der Probezeit; Anwendungsbereich der Strafbestimmungen von Art. 95 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 SVG
    · 24.05.2017 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Keine Haftung des Staates, wenn ein Fahrschüler an der Führerprüfung mit dem Auto der Fahrschule einen Schaden am Prüfungsfahrzeug und an einem Strassensignal verursacht, dem Prüfungsexperten aber nicht nachgewiesen wer…
    · 15.06.2018 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 09.02.2015 · 6 Zitierungen
  • Annullierung des Führerausweises auf Probe / Kaskadensicherungsentzug / Anordnung einer Sperrfrist von 72 Monaten
    · 19.01.2023 · 2 Zitierungen
  • Verfall des Führerausweises auf Probe
    · 05.02.2015 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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