Art. 32c USG

Pflicht zur Sanierung

1 Die Kantone sorgen dafür, dass folgende Standorte saniert werden, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen:
  1. a. Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte (belastete Standorte);
  2. b. öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Grünflächen, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und auf denen regelmässig Kleinkinder spielen.
1bis Die Kantone können die Sanierung von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten mit finanziellen Leistungen unterstützen, wenn:
  1. a. die Böden dieser Standorte mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und regelmässig Kleinkinder auf diesen spielen; und b. diese Standorte zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen.
2 Die Kantone erstellen einen öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte.
3 Sie können die Untersuchung, Überwachung und Sanierung belasteter Standorte selber durchführen oder Dritte damit beauftragen, wenn:
  1. a. dies zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Einwirkung notwendig ist;
  2. b. der Pflichtige nicht in der Lage ist, für die Durchführung der Massnahmen zu sorgen; oder c. der Pflichtige trotz Mahnung und Fristansetzung untätig bleibt.
4 Der Bundesrat kann für Standorte gemäss Abs. 1 Vorschriften über die Sanierungsbedürftigkeit sowie über die Ziele und die Dringlichkeit von Sanierungen erlassen.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kostenbeteiligung des Bundes an der Altlastensanierung eines Schiessstandes
    · 31.10.2005 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anfechtbarer Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG; Pflicht zur Beurteilung innert angemessener Frist nach Art. 29 Abs. 1 BV; Durchführung der altlastenrechtlichen Untersuchungen durch den Kanton gest…
    · 07.06.2010 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Sanierung von abfallbelasteten Standorten; asbesthaltige Gebäude
    · 04.11.2009 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Kataster der belasteten Standorte (KbS); Ablagerungsstandort
    · 25.11.2021 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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