Erwägungen

Im Gebiet Grosswiyer in Goldau, Gemeinde Arth, wurden bis 1996 Jagdschiessanlagen und eine 300 m-Schiessanlage betrieben. Der Natur- und Tierparkverein Goldau, respektive die Stiftung Natur- und Tierpark Goldau als dessen Rechtsnachfolgerin und neue Eigentümerin des fraglichen Areals, plant eine Erweiterung des Tierparks. Dabei zeigte sich, dass die Belastung von Boden und Vegetation mit Blei zum Teil erheblich, im Bereich des Kugelfanges sogar massiv ist. Das Amt für Umwelt des Kantons Schwyz verteilte die Sanierungskosten, wobei es der Schweizerischen Eidgenossenschaft 45.5% der Gesamtkosten auferlegte. Die Eidgenossenschaft erhob daraufhin Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hält fest, dass der Bund zwar aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen ausserdienstlichen Schiesspflicht als mittelbarer Verursacher der Altlast zu betrachten ist. Eine unmittelbare Verursachung und damit eine Kostenpflicht des Bundes lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Die Durchführung der Schiessübungen und der Betrieb der Anlagen obliegen den Kantonen und Gemeinden. Der Bund hat lediglich eine Aufsichtspflicht über die Zweckmässigkeit und Sicherheit der…