Art. 59 USG

1 Das Bundesamt kann Informations- und Dokumentationssysteme für die elektronische Durchführung von Verfahren nach diesem Gesetz betreiben.
2 Bei der elektronischen Durchführung von Verfahren müssen die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten sichergestellt sein.
3 Das Bundesamt kann folgenden Stellen und Personen Zugang zu den Informations- und Dokumentationssystemen gewähren:
  1. a. dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG);
  2. b. den für den Vollzug zuständigen kantonalen Stellen;
  3. c. den bewilligungs- oder meldepflichtigen Personen;
  4. d. den vom Bundesrat bezeichneten weiteren Stellen und Personen, soweit dies für die Erfüllung von Aufgaben und Pflichten nach diesem Gesetz erforderlich ist.
4 Die in Abs. 3 genannten Stellen und Personen können aus den Informations- und Dokumentationssystemen Personendaten abrufen und diese bearbeiten, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten nach diesem Gesetz erforderlich ist. Das Abrufen und die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen sind den Stellen und Personen gemäss Abs. 3 Buchstaben a, b und d vorbehalten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kostenbeteiligung des Bundes an der Altlastensanierung eines Schiessstandes
    · 31.10.2005 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kostentragung für Lärmschutzmassnahmen entlang der Autobahn A2; Verursacherprinzip; abgaberechtliche Qualifizierung des Kostenanteils
    · 02.06.2006 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Kostentragung für die Sanierung von Altlasten (Art. 32d USG); Kostenpflicht des Standortinhabers; Bemessung seines Kostenanteils
    · 29.11.2012 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Kostenauflage auf die Unternehmungen, welche für die Verschmutzung verantwortlich sind
    · 23.01.1996 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Seine Entsorgung ist nach dem Verursacherprinzip zu finanzieren (E. 4)
    · 21.02.2012 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Schutz von neuen Gebäuden gegen Innenlärm, Begriff des Störers
    · 18.03.1996 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 27.08.2004 · 23 Zitierungen
  • 29.11.2011 · 12 Zitierungen
  • Kosten Feuerwehreinsatz
    · 18.05.2018 · 11 Zitierungen

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