Art. 78a UVG

Streitigkeiten

Bei geldwerten Streitigkeiten zwischen Versicherern erlässt das Bundesamt für Gesundheit eine Verfügung.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 78a UVG: Streitigkeiten zwischen Versicherern
    · 25.06.2001 · 54 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Unerheblich ist demgegenüber, ob die zusätzliche durch den zweiten Unfall begründete Invalidität die aus dem ersten Unfall resultierende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit übersteigt
    · 02.06.1999 · 48 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 1 und 1a Abs. 1 UVV: Zuständiger Unfallversicherer
    · 15.12.2006 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Legitimation des Bundesamtes für Gesundheit zur Anfechtung eines Rückweisungsentscheids des Bundesverwaltungsgerichts betreffend einen Kompetenzkonflikt zwischen Versicherern
    · 06.06.2014 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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