Art. 1 UVV

Begriff des Arbeitnehmers

Als Arbeitnehmer nach Artikel 1a Abs. 1 des Gesetzes gilt, wer eine unselbstständige Erwerbstätigkeit im Sinne der Bundesgesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ausübt.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 26 Abs. 1 IVV: Versicherter Verdienst für die Bemessung der Invalidenrente eines Schnupperlehrlings
    · 30.06.1998 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Arbeitnehmereigenschaft eines (Amateur-)Eishockeyspielers und -trainers; Arbeitgebereigenschaft; Zuständigkeit des Unfallversicherers
    · 30.04.2021 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Nichtberufsunfälle
    · 19.06.2024 · 4 Zitierungen
  4. 4
    Art. 1 und 2 Abs. 1 lit. g UVV: Versicherungsobligatorium und Konkubinat
    · 19.08.2004 · 4 Zitierungen
  5. 5
    Art. 1 und 1a Abs. 1 UVV: Zuständiger Unfallversicherer
    · 15.12.2006 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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