Art. 11 UVV

Rückfälle und Spätfolgen

Die Versicherungsleistungen werden auch für Rückfälle und Spätfolgen gewährt, für Bezüger von Invalidenrenten jedoch nur unter den Voraussetzungen von Artikel 21 des Gesetzes.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Frühestmöglicher Rentenbeginn bei Rückfällen und Spätfolgen ohne Heilbehandlung
    · 06.07.2018 · 151 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 24 Abs. 2 und Art. 25 Abs. 1 UVG: Berechnungsgrundlage für die auf Grund eines Rückfalls oder einer Spätfolge festgesetzte Integritätsentschädigung
    · 10.12.2001 · 123 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 6, 16 und 18 UVG, Art. 11 UVV: Schädel-Hirntrauma
    · 19.12.1991 · 110 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Adäquanz eines zweiten, nicht versicherten Folgeunfalls
    · 12.07.2022 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 23 Abs. 4 und Abs. 8 UVV, Art. 4 Abs. 1 BV: Taggeld bei Saisonbeschäftigung
    · 06.05.1991 · 9 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Unfallversicherung (Kausalzusammenhang)
    · 21.08.2015 · 57 Zitierungen
  • Unfallversicherung
    · 21.02.2018 · 51 Zitierungen
  • Unfallversicherung (Verwaltungsverfahren; vorinstanzliches Verfahren; Kausalzusammenhang)
    · 06.11.2018 · 42 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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