Art. 48 UVV

Schuldhafte Herbeiführung des Unfalles

Wollte sich der Versicherte nachweislich das Leben nehmen oder sich selbst verstümmeln, so findet Artikel 37 Abs. 1 des Gesetzes keine Anwendung, wenn der Versicherte zur Zeit der Tat ohne Verschulden gänzlich unfähig war, vernunftgemäss zu handeln, oder wenn die Selbsttötung, der Selbsttötungsversuch oder die Selbstverstümmelung die eindeutige Folge eines versicherten Unfalles war.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 06.02.1987 · 82 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 48 UVV: Leistungsansprüche bei Suizid und Suizidversuchen
    · 24.12.2002 · 35 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 6 Abs. 1 und Art. 37 Abs. 1 UVG, Art. 9 Abs. 1 und 48 UVV: Adäquate Kausalität bei einem Suizid nach Unfall
    · 28.10.1994 · 23 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Leistungsanspruch bei Selbsttötung oder Selbstschädigung
    · 22.04.2014 · 11 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 17.04.2009 · 22 Zitierungen
  • Unfallversicherung (Unfallbegriff; Leistungskürzung)
    · 17.07.2012 · 9 Zitierungen
  • Unfallversicherung
    · 27.04.2010 · 9 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.