Art. 48 UVV
Schuldhafte Herbeiführung des Unfalles
Wollte sich der Versicherte nachweislich das Leben nehmen oder sich selbst verstümmeln, so findet Artikel 37 Abs. 1 des Gesetzes keine Anwendung, wenn der Versicherte zur Zeit der Tat ohne Verschulden gänzlich unfähig war, vernunftgemäss zu handeln, oder wenn die Selbsttötung, der Selbsttötungsversuch oder die Selbstverstümmelung die eindeutige Folge eines versicherten Unfalles war.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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182 Zitierungen
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2Art. 48 UVV: Leistungsansprüche bei Suizid und Suizidversuchen35 Zitierungen
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3Art. 6 Abs. 1 und Art. 37 Abs. 1 UVG, Art. 9 Abs. 1 und 48 UVV: Adäquate Kausalität bei einem Suizid nach Unfall23 Zitierungen
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4Leistungsanspruch bei Selbsttötung oder Selbstschädigung11 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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22 Zitierungen17.04.2009 · 22 Zitierungen
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Unfallversicherung (Unfallbegriff; Leistungskürzung)9 Zitierungen
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Unfallversicherung9 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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