Art. 67 VStrR

1 Gegen den Straf- oder Einziehungsbescheid kann der Betroffene innert 30 Tagen seit der Eröffnung Einsprache erheben.
2 Wird innert der gesetzlichen Frist nicht Einsprache erhoben, so steht der Straf- oder Einziehungsbescheid einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verwaltungsstrafrecht; Verjährung; Einziehungsverfügung
    · 23.03.2007 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ende der Verfolgungsverjährung mit Ausfällung eines erstinstanzlichen Urteils (Art. 97 Abs. 3 StGB)
    · 11.12.2012 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Internationale Amtshilfe in Steuersachen; Bussenverfügung
    · 20.08.2015 · 1 Zitierungen
  4. 4
    Es ist nicht erforderlich, dass dies ausdrücklich auch gegenüber den anderen Miteigentümern bzw. der Firma geschehen ist
    · 03.06.1994 · 0 Zitierungen
  5. 5
    Anspruch auf Entschädigung für Nachteile aus materiell ungerechtfertigtem Strafbescheid
    · 17.09.1982 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.