Art. 18 VwVG

1 Die Parteien haben Anspruch darauf, den Zeugeneinvernahmen beizuwohnen und Ergänzungsfragen zu stellen.
2 Zur Wahrung wesentlicher öffentlicher oder privater Interessen kann die Zeugeneinvernahme in Abwesenheit der Parteien erfolgen und diesen die Einsicht in die Einvernahmeprotokolle verweigert werden.
3 Wird ihnen die Einsicht in die Einvernahmeprotokolle verweigert, so findet Artikel 28 Anwendung.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Nichtigerklärung einer erleichterten Einbürgerung
    · 22.01.2004 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Insofern wird im vorliegenden Fall eine summarische Aktennotiz als ungenügend erachtet (E. 4c). - Verzicht auf die aus dem Gehörsanspruch fliessenden Rechte verneint, obwohl deren Verletzung erstmals im letztinstanzlich…
    · 05.05.1993 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 37 Abs. 1, Art. 44 und 61 lit. a ATSG: Anspruch auf Verbeiständung anlässlich einer medizinischen Untersuchung
    · 14.08.2006 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Börsenrechtliche Meldepflicht
    · 11.03.2010 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 02.09.2014 · 9 Zitierungen
  • 15.12.2004 · 8 Zitierungen
  • 19.05.2004 · 8 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.