Art. 73 VwVG
Die Beschwerde an den Bundesrat ist zulässig gegen Verfügungen:
- a. der Departemente und der Bundeskanzlei;
- b. letzter Instanzen autonomer Anstalten und Betriebe des Bundes;
- c. letzter kantonaler Instanzen.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zuständigkeiten der Kantone für Einschränkungen des Startens und Landens mit Hängegleitern1 Zitierungen
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2Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung0 Zitierungen
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3Waldbegriff -- Art. 2 ÜbBest0 Zitierungen
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4Art. 96 OG, Art. 269 BStP, Art. 73 VwVG. 1. In einem Strafverfahren wegen illegaler Einreise in die Schweiz ist die Rüge, dass eine Verurteilung wegen rechtswidrigen Betretens des Landes gegen Bestimmungen des Flüchtlin…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen
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1 Zitierungen02.02.2023 · 1 Zitierungen
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Neueste BGer-Urteile
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