Art. 39 VZG

Erfolgt eine Bestreitung, so verfährt das Betreibungsamt nach Artikel 107 Abs. 5 SchKG. Handelt es sich um ein im Grundbuch eingetragenes Recht, dessen Bestand oder Rang vom Eintrag abhängt, oder um ein ohne Eintrag gültiges gesetzliches Pfandrecht, so ist die Klägerrolle demjenigen zuzuweisen, der eine Abänderung oder die Löschung des Rechtes verlangt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verordnung Nr. 1 zum SchKG (Formulare und Register)
    · 31.08.1961 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anfechtung des Lastenverzeichnisses (Art. 140 Abs. 2 SchKG)
    · 09.11.1992 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff
    · 16.05.1986 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Pfändung eines Schuldbriefes; Widerspruchsklage (Art. 109 SchKG); betreibungsamtliche Beschlagnahme eines Eigentümerpfandtitels, der auf einem gepfändeten Grundstück lastet (Art. 13 VZG). 1. Ein Eigentümerschuldbrief, d…
    · 07.02.1978 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 72_III_44
    01.01.1946 · 2 Zitierungen
  6. 6
    BGE 62_III_122
    01.01.1936 · 2 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Mitteilung des Lastenverzeichnisses usw.
    · 29.06.2012 · 2 Zitierungen
  • Lastenverzeichnis (Beschwerde über das Betreibungsamt Wädenswil)
    PS120120
    · 06.07.2012 · 1 Zitierungen
  • Beschwerde
    PS250315
    · 05.12.2025 · 0 Zitierungen

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