Art. 13 WaG

Abgrenzung von Wald und Nutzungszonen

1 Waldgrenzen, die gemäss Artikel 10 Abs. 2 festgestellt worden sind, werden in den Nutzungsplänen eingetragen.
2 Neue Bestockungen ausserhalb dieser Waldgrenzen gelten nicht als Wald.
3 Waldgrenzen können im Waldfeststellungsverfahren nach Artikel 10 überprüft werden, wenn die Nutzungspläne revidiert werden und sich die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Wald in Industriezone, Begriff der "Grünanlage"
    · 11.12.1997 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Waldfeststellung
    · 13.03.1996 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Abgrenzung Verwaltungsgerichtsbeschwerde - staatsrechtliche Beschwerde. 1. Rechtsmittelweg in bezug auf die kantonalrechtliche Kostenverlegung (E. 1b)
    · 19.06.1996 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Landwirtschaftliches Gewerbe: Berücksichtigung verschiedener Faktoren zur Berechnung der Standardarbeitskraft; Art. 2, 7, 84 BGBB; Art. 2a VBB; Art. 3, 14, 27 LBV; Art. 70 LwG; Art. 14 Abs. 1-6 GSchG; Art. 26 GSchV; Art…
    · 10.02.2011 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Waldfeststellung; Geltung des statischen oder dynamischen Waldbegriffs
    · 27.11.2025 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 29.10.2008 · 9 Zitierungen
  • 17.12.2004 · 8 Zitierungen
  • 19.08.2003 · 6 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.