Sachverhalt

Urs Wegmann ist Eigentümer von Grundstücken in Saschela/Pulverstampf, Gemeinde Wartau. Im Rahmen einer Zonenplanrevision legte das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St. Gallen fest, dass Teile der Grundstücke Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes sind. Wegmann erhob Einsprache gegen diese Waldfeststellung. Das Volkswirtschaftsdepartement wies die Einsprache ab und auferlegte Wegmann die Einsprachegebühr sowie die Hälfte der Vermessungskosten. Wegmann erhob Rekurs gegen den Entscheid, der von der Regierung des Kantons St. Gallen abgewiesen wurde. Gegen den Regierungsentscheid erhob Wegmann Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht heisst die Verwaltungsgerichtsbeschwerde teilweise gut. Es hält fest, dass die Waldfeststellung an sich rechtmässig ist, da die Uferbestockung auf Wegmanns Grundstücken die Voraussetzungen für Wald im Sinne des Bundesrechts erfüllt. Allerdings verletzt die Auferlegung der Einsprachegebühr und der Hälfte der Vermessungskosten den verfassungsmässigen Anspruch Wegmanns auf rechtliches…