Art. 2 WaG

Begriff des Waldes

1 Als Wald gilt jede Fläche, die mit Waldbäumen oder Waldsträuchern bestockt ist und Waldfunktionen erfüllen kann. Entstehung, Nutzungsart und Bezeichnung im Grundbuch sind nicht massgebend.
2 Als Wald gelten auch:
  1. a. Weidwälder, bestockte Weiden (Wytweiden) und Selven;
  2. b. unbestockte oder ertraglose Flächen eines Waldgrundstückes, wie Blössen, Waldstrassen und andere forstliche Bauten und Anlagen;
  3. c. Grundstücke, für die eine Aufforstungspflicht besteht.
3 Nicht als Wald gelten isolierte Baum- und Strauchgruppen, Hecken, Alleen, Garten‑, Grün- und Parkanlagen, Baumkulturen, die auf offenem Land zur kurzfristigen Nutzung angelegt worden sind, sowie Bäume und Sträucher auf Einrichtungen zur Stauhaltung und in deren unmittelbarem Vorgelände.
4 Innerhalb des vom Bundesrat festgesetzten Rahmens können die Kantone bestimmen, ab welcher Breite, welcher Fläche und welchem Alter eine einwachsende Fläche sowie ab welcher Breite und welcher Fläche eine andere Bestockung als Wald gilt. Erfüllt die Bestockung in besonderem Masse Wohlfahrts- oder Schutzfunktionen, so sind die kantonalen Kriterien nicht massgebend.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Wald in Industriezone, Begriff der "Grünanlage"
    · 11.12.1997 · 43 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Waldfeststellung
    · 13.03.1996 · 33 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Abgrenzung Verwaltungsgerichtsbeschwerde - staatsrechtliche Beschwerde. 1. Rechtsmittelweg in bezug auf die kantonalrechtliche Kostenverlegung (E. 1b)
    · 19.06.1996 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Waldbegriff -- Art. 2 ÜbBest
    · 04.06.1999 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Qualitativer Waldbegriff (Bestockung von weniger als 800 m2, spitzwinklige Einbuchtung in das Waldareal)
    · 16.03.1998 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Waldrecht, Bau- und Planungsrecht; Baubewilligung für einen Forstwerkhof im Wald
    · 28.05.1997 · 14 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 19.08.2003 · 12 Zitierungen
  • 17.12.2004 · 11 Zitierungen
  • 29.10.2008 · 10 Zitierungen

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