Art. 58 WRG

Die Konzession wird für höchstens 80 Jahre von der Eröffnung des Betriebes an erteilt. Vorbehalten bleibt Artikel 58a Abs. 2.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Erlöschen einer im 19
    · 30.10.2000 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Auflösung eines unter der Herrschaft des alten kantonalen Rechts begründeten Dauerschuldverhältnisses
    · 07.12.1971 · 3 Zitierungen
  3. 3
    BGE 49_I_555
    16.12.1923 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Erneuerung und Sanierung eines bestehenden Wasserkraftwerks, das sich auf ein ehehaftes Wasserrecht stützt (Art. 31 ff. und 80 GSchG; Art. 43, 54 lit. e und 58 WRG)
    · 29.03.2019 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Wassernutzungskonzession für Kleinwasserkraftwerk
    · 02.04.2014 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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