Art. 58 WRG
Die Konzession wird für höchstens 80 Jahre von der Eröffnung des Betriebes an erteilt. Vorbehalten bleibt Artikel 58a Abs. 2.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Erlöschen einer im 196 Zitierungen
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2Auflösung eines unter der Herrschaft des alten kantonalen Rechts begründeten Dauerschuldverhältnisses3 Zitierungen
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3BGE 49_I_5552 Zitierungen16.12.1923 · 2 Zitierungen
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4Erneuerung und Sanierung eines bestehenden Wasserkraftwerks, das sich auf ein ehehaftes Wasserrecht stützt (Art. 31 ff. und 80 GSchG; Art. 43, 54 lit. e und 58 WRG)0 Zitierungen
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5Wassernutzungskonzession für Kleinwasserkraftwerk0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Etzelwerkkonzession, Heimfallrecht1 Zitierungen
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1 Zitierungen18.01.2012 · 1 Zitierungen
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Konzession; Heimfallrecht0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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