Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft der Republik und des Kantons Genf hat ein Verfahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung gegen B. eröffnet. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde das Notebook von [A.], wirtschaftlich Berechtigter der Gesellschaft C. Inc., am 15. Dezember 2015 sichergestellt. Am 23. Dezember 2015 wurde ein Verfahren zur Aufhebung der Siegelungen durch den Staatsanwalt eingeleitet. Das Tribunal des Zwangsmassnahmen der Republik und des Kantons Genf (Tmc) entschied, einen Polizisten, der Mitglied der Brigade für Computerkriminalität (BCI) ist, als Experten zu ernennen, um die Kopie der elektronischen Daten und deren Analyse durchzuführen.

[A.] und C. Inc. legten ein Rechtsmittel in Strafsachen gegen diese Entscheidung ein und beantragten die Ernennung eines neutralen und unabhängigen Experten, um die Kopie der elektronischen Daten, die sich im unter Siegelung stehenden Notebook befanden, sowie die Selektion durchzuführen. Sie beantragten auch die Öffnung der Siegelungen in Anwesenheit ihrer Anwälte.

Erwägungen

Das Bundesgericht befand, dass es im Rahmen eines Verfahrens zur Aufhebung von Siegelungen Sache des Tmc ist, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Dritte, insbesondere Mitglieder der Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden, die unter Siegelung stehenden Daten ohne Autorisation oder auf vorzeitige Weise prüfen. Der Einsatz eines Experten kann eine Möglichkeit sein, um den Schutz der geltend gemachten Geheimnisse zu gewährleisten und die Achtung der Persönlichkeitsrechte sicherzustellen.

Das Bundesgericht befand jedoch auch, dass die dem Polizisten erteilte Aufgabe nicht nur darin besteht, eine einfache technische Manipulation durchzuführen, sondern dass sie auch den Zugang zu den Dokumenten und deren Kenntnisnahme beinhaltet. Dies ist nicht vereinbar mit der Rechtsprechung, die verlangt, dass die richterliche Selektion nicht auf die Ermittlungsbehörden übertragen oder delegiert werden darf, die mit dem Fall betraut sind.

Das Bundesgericht hat daher das Rechtsmittel in…