Art. 183 StPO

Anforderungen an die sachverständige Person

1 Als Sachverständige können natürliche Personen ernannt werden, die auf dem betreffenden Fachgebiet die erforderlichen besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
2 Bund und Kantone können für bestimmte Gebiete dauernd bestellte oder amtliche Sachverständige vorsehen.
3 Für Sachverständige gelten die Ausstandsgründe nach Artikel 56.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sachverständige Person
    · 13.02.2014 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Delegationsverbot und Transparenzgebot bei der psychiatrischen Begutachtung
    · 22.03.2018 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Personal Unblocking Key (PUK); Art. 269 und 272 StPO
    · 05.11.2015 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 147 Abs. 1, Art. 157 f., Art. 185 StPO
    · 04.07.2018 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Befangenheit des Gutachters
    · 28.01.2015 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Gehörsanspruch betreffend sachverständige Person und Gutachterfragen; Verzicht
    · 12.01.2022 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.