Art. 182 StPO

Voraussetzungen für den Beizug einer sachverständigen Person

Staatsanwaltschaft und Gerichte ziehen eine oder mehrere sachverständige Personen bei, wenn sie nicht über die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die zur Feststellung oder Beurteilung eines Sachverhalts erforderlich sind.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Stellenwert von Parteigutachten
    · 27.08.2015 · 244 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Delegationsverbot und Transparenzgebot bei der psychiatrischen Begutachtung
    · 22.03.2018 · 58 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Sachverständige Person
    · 13.02.2014 · 32 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Massnahmen für junge Erwachsene, Untermassverbot
    · 15.12.2023 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Gehörsanspruch betreffend sachverständige Person und Gutachterfragen; Verzicht
    · 12.01.2022 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Personal Unblocking Key (PUK); Art. 269 und 272 StPO
    · 05.11.2015 · 17 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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