Sachverhalt
Die Republik Haiti hat 1986 ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz gestellt, im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Jean-Claude Duvalier und die Mitglieder seiner Familie. Das Ersuchen zielte darauf ab, die Vermögenswerte der Familie Duvalier in der Schweiz zu sperren. Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat die Sperre verschiedener Konten angeordnet, darunter ein Konto, das von der Fondation Brouilly gehalten wurde, deren Berechtigte Simone Ovide Duvalier, die Mutter von Jean-Claude Duvalier, war.
Der Untersuchungsrichter des Kantons Genf hat 1988 die Übermittlung von Bankdokumenten angeordnet, aber das Verfahren wurde aufgrund der politischen Instabilität in Haiti verzögert. Im Jahr 2002 hat der Bundesrat die Sperre der Vermögenswerte von Jean-Claude Duvalier und seinem Umfeld für drei Jahre angeordnet. Das Rechtshilfeersuchen wurde 2008 wegen Verjährung für unzulässig erklärt.
Die Republik Haiti hat 2008 ein neues Rechtshilfeersuchen gestellt, das vom Bundesamt für Justiz (BJ) zugelassen wurde. Die Fondation Brouilly hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen die Entscheidung des BJ eingereicht, die vom Bundesgericht zugelassen wurde.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Frage der Verjährung nach schweizerischem Recht geprüft und festgestellt, dass das Rechtshilfeersuchen wegen Verjährung unzulässig war. Das Gericht hat angenommen, dass die Zwangsmaßnahme im Sinne von Art. 5 IRSG die Beschlagnahme war, die bei der neuen Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens am 27. Juni 2008 angeordnet wurde, und nicht die ursprüngliche Beschlagnahme von 1986.
Das Gericht hat auch die Frage der Doppelstrauchung geprüft und festgestellt, dass die in dem Rechtshilfeersuchen genannten Tatsachen als Beteiligung oder Unterstützung einer kriminellen Organisation im Sinne von Art. 260ter StGB strafbar waren. Allerdings hat das Gericht angenommen, dass die Verjährung im Februar 2001 für das Delikt der Beteiligung an einer kriminellen Organisation eingetreten war und dass das Recht auf Einziehung ebenfalls verjährt war.
Das Gericht hat weiterhin angenommen, dass die erforderlichen Rechtshilfemaßnahmen nicht mit Mitteln zusammenhingen, die…