Sachverhalt

Die Klinik [A. AG] erhob Klage gegen die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) mit dem Ziel, die Suva zu verpflichten, ihre Weisung 8004-VL-1-Rehabilitation aufzuheben und die Klinik [A. AG] nicht zu diskriminieren. Das Schiedsgericht in Sozialversicherungsstreitigkeiten des Kantons Zürich trat auf die Klage mangels sachlicher Zuständigkeit nicht ein. Die Klinik [A. AG] legte Beschwerde ein und beantragte, die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen, um auf die Klage einzutreten und diese materiell zu behandeln.

Die Beschwerdeführerin betreibt an verschiedenen Standorten im Kanton C. Kliniken, die stationäre Rehabilitationsleistungen anbieten. Die Suva führt als Nebentätigkeit im Sinne von Art. 67a Abs. 1 lit. a UVG finanziell selbsttragende Rehabilitationskliniken in Bellikon und Sion. Die Beschwerdeführerin als Leistungserbringerin und die Rehabilitationskliniken der Suva stehen in direkter Konkurrenz zueinander.

Erwägungen

Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an und prüft die Beschwerde grundsätzlich nur, wenn die rechtlichen Mängel nicht geradezu offensichtlich sind. Die sachliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts nach Art. 57 UVG ist für Streitigkeiten zwischen Unfallversicherern und Leistungserbringern zu bejahen, wenn und soweit sie Rechtsbeziehungen zum Gegenstand haben, die sich aus dem UVG ergeben oder aufgrund des UVG eingegangen worden sind.

Die Beschwerdeführerin beabsichtigt mit ihrer Klage eine generelle Verbesserung ihrer eigenen Marktstellung als Betreiberin von Rehakliniken gegenüber den direkten Konkurrentinnen der von der Suva geführten Rehakliniken. Dieses Hauptmotiv der Klage geht offensichtlich bereits aus dem klaren Wortlaut der Rechtsbegehren hervor. Die Beschwerdeführerin anerkennt zumindest implizit, dass sie mit ihrer Klage eine Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von direkten Konkurrentinnen rügt.

Die Vorinstanz ist beizupflichten, dass eine privatwirtschaftliche Tätigkeit des Staates beziehungsweise der Suva der in Art. 27 BV gewährleisteten Wirtschaftsfreiheit…