Art. 96 BGG

Ausländisches Recht

Mit der Beschwerde kann gerügt werden:
  1. a. ausländisches Recht sei nicht angewendet worden, wie es das schweizerische internationale Privatrecht vorschreibt;
  2. b. das nach dem schweizerischen internationalen Privatrecht massgebende ausländische Recht sei nicht richtig angewendet worden, sofern der Entscheid keine vermögensrechtliche Sache betrifft.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten; Baubewilligung; Nachbarbeschwerde; Sachurteilsvoraussetzungen (Beschwerdegründe, Legitimation, Beschwerdebegründung)
    · 20.06.2007 · 489 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Börsenrechtliche Meldepflicht
    · 11.03.2010 · 230 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zuständigkeit des Schiedsgerichts
    · 17.08.2022 · 55 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Umsatzabgabe, Eigentumsübertragung; Anerkennung eines ausländischen Trusts; wirtschaftliche Verfügungsmacht und Buchführung
    · 07.03.2017 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Vollstreckbarerklärung von ausländischen vorsorglichen Massnahmen gemäss LugÜ
    · 22.10.2009 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Entscheid über die definitive oder provisorische Rechtsöffnung
    · 26.04.2007 · 13 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 04.08.2008 · 35 Zitierungen Zusammenfassung
  • Unfallversicherung
    · 16.05.2008 · 33 Zitierungen
  • Staats- und Gemeindesteuern 2011, Direkte Bundessteuer 2011
    · 04.03.2015 · 27 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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