Sachverhalt
Die Stadt Zürich und der Kanton Zürich wurden von Kindergärtnerinnen und dem Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) wegen Lohndiskriminierung verklagt. Die Klägerinnen verlangten Lohngleichheit mit den Primarlehrkräften. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hiess die Klage teilweise gut und verpflichtete die Stadt Zürich zu Lohnerhöhungen.
Die Stadt Zürich legte gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Frage, ob die Lohndiskriminierung der Kindergärtnerinnen durch die Stadt Zürich vorliegt. Es stellte fest, dass die Stadt Zürich die Kindergärtnerinnen tiefer besoldet als die Primarlehrkräfte, obwohl die Arbeitszeit und die Anforderungen an die Kindergärtnerinnen nicht wesentlich niedriger sind.
Das Gericht befand, dass die Stadt Zürich die Diskriminierungsvermutung nicht widerlegt hat und dass die Lohndiskriminierung der Kindergärtnerinnen vorliegt. Es bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die Stadt Zürich zu Lohnerhöhungen für die Kindergärtnerinnen zu verpflichten.
Das Bundesgericht betonte, dass die Beurteilung, ob eine Diskriminierung vorliegt, sowohl Tat- als auch Rechtsfragen umfasst. Es stellte fest, dass die Stadt Zürich die Beweislast für die sachliche Rechtfertigung der…