Art. 6 GlG
Beweislasterleichterung
Bezüglich der Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung wird eine Diskriminierung vermutet, wenn diese von der betroffenen Person glaubhaft gemacht wird.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Gleichstellungsgesetz; Lohngleichheit; Zürcher Handarbeitslehrerinnen77 Zitierungen
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2Verbot jeglicher geschlechtsspezifischer Diskriminierung hinsichtlich Entlöhnung und Beförderung im Arbeitsverhältnis (Art. 8 Abs. 3 BV; Art. 3 GlG)55 Zitierungen
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3Gleichstellungsgesetz (GlG); Lohngleichheit; Berner Krankenschwestern55 Zitierungen
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4Anspruch auf Unvoreingenommenheit gerichtlicher Experten; Art. 58 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK53 Zitierungen
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5Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit48 Zitierungen
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6Lohngleichheit; Solothurner Kindergärtnerinnen42 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Öffentliches Personalrecht (Lohngleichheit Mann und Frau, Besoldung)14 Zitierungen
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Öffentliches Personalrecht (Lohngleichheit Mann und Frau, Besoldung)11 Zitierungen
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Öffentliches Personalrecht (Lohngleichheit Mann und Frau)10 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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