Erwägungen

Am 1. Juli 1952 verlor der vierjährige Bernard Piquerez in Basel auf einem Botengang den Geldbeutel mit einem Franken. Sein Vater, Gaston Piquerez, schickte ihn daraufhin strafweise ohne Mittagessen zu Bett. Als der Vater etwa um 21.45 Uhr heimkehrte, befand sich der Knabe auf der zur Wohnung gehörenden Terrasse und schaute zu, wie die Mutter den Garten besprengte. Erbost, den Knaben dort zu sehen, und möglicherweise auch über den Verlust des Geldbeutels noch verärgert, fasste Gaston Piquerez den Knaben und gab ihm mit einem Kleiderbügel starke Schläge auf Rücken, Gesäss und Oberschenkel. Der Knabe erlitt dadurch verschiedene Verletzungen, woraufhin er vom 2. bis 15. Juli 1952 im Spital untergebracht wurde.

Das Strafgericht des Kantons Basel-Stadt erklärte Gaston Piquerez am 23. September 1953 der Misshandlung eines Kindes schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingt vollziehbaren Gefängnisstrafe von sechs Wochen. Auf Appellation des Angeklagten sprach ihn das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt am 8. Januar 1954 jedoch frei.

Erwägungen

Der Kassationshof führt aus, dass nach Art. 134 Ziff. 1 Abs. 1 StGB eine Schädigung oder schwere Gefährdung der Gesundheit oder geistigen Entwicklung des Kindes vorliegen muss. Eine Schädigung der Gesundheit ist jedoch nicht bei jeder vorübergehenden Beeinträchtigung des Wohlbefindens gegeben, sondern nur bei Beeinträchtigungen von einiger Bedeutung. Die dem Knaben zugefügten Verletzungen wie Schwellungen, Blutungen und Striemen stellen keine Gesundheitsschädigung dar.

Auch eine schwere Gefährdung der Gesundheit…