Sachverhalt

Die Firma X. SA hat zwei Grundstücke in Rolle im Jahr 1985 und 2002 erworben. Die Gemeinde Rolle hat mehrere Entwürfe für einen Nutzungsplan für ihr Gebiet ausgearbeitet, aber die Widmung des Grundstücks Nr. ***1 in eine Bauzone nicht genehmigt. Die Firma hat die Gemeinde formell aufgefordert, einen Nutzungsplan für die beiden Grundstücke des Bellerive-Geländes im Jahr 2002 auszuarbeiten. Die Gemeinde hat nicht auf diese Aufforderung reagiert und eine unzulässige Verzögerung bei der Erstellung eines Nutzungsplans verursacht. Die Firma hat eine Beschwerde wegen Justizverweigerung eingereicht, die vom Departement für Infrastruktur des Kantons Waadt im Jahr 2004 angenommen wurde. Die Gemeinde hat schließlich im Jahr 2008 einen Teil-Nutzungsplan erlassen, der vom zuständigen Departement genehmigt wurde.

Die Firma hat eine Klage auf Haftung gegen die Gemeinde vor dem Zivilgericht des Kantonsgerichts des Kantons Waadt eingereicht, mit der sie eine Entschädigung für den durch die Verzögerung der Gemeinde bei der Erstellung eines Nutzungsplans erlittenen Schaden forderte. Das Zivilgericht hat die Klage abgewiesen, da die Gemeinde kein rechtswidriges Handeln begangen habe. Die Firma hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, aber das Zivilgericht des Kantonsgerichts des Kantons Waadt hat die Berufung abgewiesen.

Die Firma hat dann eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht eingereicht, mit der sie die Aufhebung des Urteils des Zivilgerichts und die Verurteilung der Gemeinde zur Zahlung einer Entschädigung für den erlittenen Schaden beantragte.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Frage der Rechtswidrigkeit des Handelns der Gemeinde geprüft, indem es sich auf die Rechtsprechung und die Doktrin zur Staatshaftung bezog. Es hat festgestellt, dass die Rechtswidrigkeit die Existenz eines rechtswidrigen Handelns voraussetzt, das eine Handlung oder Unterlassung sein kann, und dass die Gemeinde eine unzulässige Verzögerung bei der Erstellung eines Nutzungsplans verursacht hatte.

Das Bundesgericht hat auch die Frage geprüft, ob die Gemeinde gegen Artikel 29 Absatz 1 der Bundesverfassung verstoßen hat, der das Recht auf ein faires…